Um den Praxisbetrieb aufrecht erhalten zu können, müssen ggf. Verträge übernommen werden. Falls nicht, muss seitens des Veräußerers daran gedacht werden, dass die Verträge gekündigt werden
müssen. Die kann betreffen: den Mietvertrag über die Praxisräume, Verträge über Telefonie/Internet, Leasingverträge (für medizinische Geräte), Rahmenverträge über die Belieferung (z.B. mit
Verbrauchsmaterial) oder Versorgung (mit Strom, Gas) usw. Wenn Verträge übernommen werden sollen, erfolgt dies in der Regel durch sogenannte Vertragsübernahme (ein dreiseitiger Vertrag zwischen
Veräußerer, Erwerber und Vertragspartner bzw. ein zweiseitiger Vertrag mit Zustimmung des Dritten).
Dr. Martin Dimieff, Rechtsanwalt (Rostock)