Wissenswertes zur Haftpflichtversicherung des Arztes
Im Falle eines (möglichen) Haftpflichtschadens hat der Arzt einige Dinge zu berücksichtigen, wenn er seinen Versicherungsschutz nicht verlieren will.
„Selbstbezichtigung“: Pflicht zur Offenbarung von Behandlungsfehlern
umfasst auch Pflicht zur Negativauskunft
Fragt ein Patient seinen Arzt nach einem möglichen Behandlungsfehler, so muss dieser ihm auch dann antworten, wenn ihm kein Fehler bekannt ist (OLG Oldenburg,
25.08.2015, Az. 5 W 35/15).
Keine Strafbarkeit des Notarztes bei Unterlassen von Rettungsbemühung gegenüber einem
Suizidenten
Landgericht Deggendorf, 13.09.2013 (AZ: 1 Ks 4 Js 7438/11)