Hier ist an Regelungen zu denken, wieviele Überstunden zu leisten sind — im Rahmen des gesetzlich Zulässigen —, ob die Mitarbeiterin am ärztlichen Notfalldienst teilzunehmen hat, usw. Nicht
vergessen: Wie werden diese Zeiten abgegolten?
Hinweis: Eine Klausel im formularmäßigen Arbeitsvertrag, wonach sämtliche(!) anfallenden Überstunden mit dem normalen Monatsentgelt abgegolten sind, ist nach der Rechtsprechung unwirksam.
Wirksame Abgeltungsregelungen sind gleichwohl möglich.
Dr. Martin Dimieff, Rechtsanwalt (Rostock)