Keine Wahlleistungen durch Kooperationsärzte - BGH, 16.10.2014,
III ZR 85/14
„Paukenschlag“-Entscheidung des BGH (16.10.2014): Ein vom Krankenhausträger nicht fest angestellter Arzt, der im Krankenhaus stationäre Operationsleistungen
erbringt, kann diese nicht als Wahlleistungen abrechnen.